Produktart
Zustand
Einband
Weitere Eigenschaften
Gratisversand
Land des Verkäufers
Verkäuferbewertung
Verlag: Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1789., 1789
Anbieter: Antiquariat Thomas Rezek, München, Deutschland
8°, circa 20 x 13,3 cm. 2 Bll., 138 SS., 1 Bl.; Marmorierter Pappband d. Zt. Dritte erweiterte Ausgabe des erstmals 1768 erschienenen Werkes zu Fragen des Fürstenprivatrechts, mit Beiträgen zum Erbrecht und Eherecht. - ANGEBUNDEN ist hier wie häufiger auch in anderen Auflagen: Sylloge Commentationum ius privatum illustrantium. Göttingen 1789. 2 Bll., 236 SS. In drei Teilen mit jeweils eigenen Titelblättern, die auch die Jahreszahlen der Erstdrucke dieser drei von Pütter gesammelten und neu herausgegeben Abhandlungen zum Thema anzeigen. - Gering gebräunt, vereinzelt leicht fleckig, meist jedoch sauber, etwas berieben, Rücken mit kleinem Etikett, gut erhalten.
Verlag: Göttingen, Vandenhoeck 1768., 1768
Anbieter: Antiquariat Burgverlag, Wien, Österreich
2 Bde. in 1 geb. 8°. 2 Bll., 124 S.; 2 Bll., 240 S. Mit Titelvign. Pbd. d. Zt. Rü. u. Ecken berieb. EA. Johann Stephan Pütter (1725- 1807), war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist in der Zeit der Aufklärung. Durch Pütter wurde Göttingen, wo er lehrte, zum Mekka der Adepten des Staats- und Verfassungsrechts. Gewicht in Gramm: 500.
Verlag: Göttingen, sumtibus Vandenhoeck et Ruprecht., 1789
Anbieter: Antiquariat + Verlag Klaus Breinlich, Offenbach am Main, Deutschland
Verbandsmitglied: BOEV
Editio III. passim emendatior. 8vo. Tb. mit Vignette, 1 Bl., 138 S., 1 Bl., (sowie:) Tb. mit Vignette, 2 Bll., 236 S. Einfacher, zeitgenössischer Pappband. Bedeutendster Rechtslehrer der führenden deutschen Rechtsfakultät im 18. Jahrhundert: Göttingen! - Pütter (1725-1807) studierte in Marburg bei Christian Wolff, wechselte 1739 an die Universität Halle und beendete sein Rechtsstudium in Jena. Im Jahre 1746 erhielt Pütter einen Ruf an die Universität Göttingen, wo er zunächst Vorlesungen über den Reichskammergerichts- und Reichshofratsprozess halten sollte. Damit begann eine Lehrtätigkeit von 60 Jahren in Göttingen, die diese Universität zu der führenden Rechtsfakultät in Deutschland werden ließ. Pütter war zu dieser Zeit der in ganz Deutschland bedeutendste und erfolgreichste Rechtslehrer überhaupt. Seine Vorlesungen waren besucht wie keine anderen in deutschen Universitäten, seine Lehrbücher waren begehrt und erzielten hohe Auflagen.
Verlag: Göttingen: Vandenhoeck Witwe, 1768
Anbieter: Antiquariat Bookfarm, Löbnitz, Deutschland
Buch
8° , Pp. d. Zt. [2] Bl., 124 S.; [2] Bl., 240 S. Sammelband mit zweivom bedeutenden deutschen Staatsrechtslehrer und Publizisten Johann Stephan Pütter (1725 - 1807) verfassten Werk zum Fürstenprivatrecht. - "Mit seinen Vorlesungen, u. a. über Reichsgeschichte, Staatsrecht und Reichsprozeß trug P. als berühmtester Staatsrechtslehrer und Reichspublizist seiner Zeit maßgeblich zur Rolle Göttingens als bedeutendster und modernster dt. Universität im 18. Jh. bei." (NDB) - Etw. bestoßen und stellenw. gilbfleckig. Insg. gut erhalten. Mit Stempel und Rückensignatur einer aufgelösten Klosterbibliothek. atx HW68 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
Verlag: Göttingen, Vandenhoeck, 1768., 1768
Anbieter: Antiquariat Thomas Mertens, Berlin, Deutschland
Titelblatt mit Vignette, (2) 124; (4) 240 Seiten. Pappband der Zeit. Beide Schriften des Göttinger Rechtsgelehrten Pütter in erster Ausgabe. - Einband beschabt und bestoßen. Titelband mit altem handschriftlichem Eintrag, sonst innen sauber und fleckenfrei.
Verlag: Göttingen, Viduae Vandenhoeck, 1779, 1768., 1779
Anbieter: Göppinger Antiquariat, Göppingen, Deutschland
Buch
Editio II passim emendatior. 124 S. und 240 S. Einband stärker berieben und bestoßen. Bezugspapier z.T. wellig. Am Rücken mit starken Beschädigungen.Innen sauber. Die ersten 17 Seiten des ersten Teils mit Marginalien von alter Hand. "Johann Stephan Pütter (* 25. Juni 1725 in Iserlohn; 12. August 1807 in Göttingen) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist. Johann Stephan Pütter wurde als Sohn eines Iserlohner Kaufmanns geboren, seine Mutter entstammte der Iserlohner Pastorenfamilie Varnhagen. Seine Bildung erhielt er ausschließlich von einem örtlichen Pfarrer als Hauslehrer. Durch diesen lernte er nicht nur Latein und Griechisch, sondern auch Hebräisch, Chaldäisch und Syrisch. Daher wäre er beinah Orientalist geworden, bis ihn der Tod des Vaters veranlasste, die juristische Tradition von Teilen der Familie fortzusetzen. Pütter begann sei Studium mit kaum 13 Jahren zunächst an der Universität Marburg unter anderem bei Christian Wolff, wechselte 1739 an die Universität Halle (wo er mit Gottfried Achenwall Freundschaft schloss) und beendete sein Rechtsstudium an der Universität Jena. 1744 habilitierte er sich in Marburg, 1746 wurde er als außerordentlicher Professor der Rechte an die Universität Göttingen berufen, wo er trotz mehrerer weiterer Rufe bis zu seinem Lebensende verblieb, wohl nicht zuletzt, weil er dort die Fürsprache und schützende Hand seines Förderers David Georg Strube genoss. Selbst Angebote als Minister nach Braunschweig, als Reichshofrat nach Wien oder als Reformator des Rechtswesen nach St. Petersburg zu gehen, schlug Pütter aus. Dreimal allerdings war er 1764, 1790 und 1794 als Gesandter des Kurfürsten von Hannover (damals in Personalunion König von England) bei den Kaiserwahlen in Frankfurt. Pütter war (wie Achenwall; s.o.) Mitglied der 1743 gegründeten Freimaurerloge "Zu den drey Löwen" in Marburg. Die Pütterstraße im Stadtzentrum Iserlohns erinnert an den großen Sohn der Stadt. Werk [Bearbeiten] Titelblatt: Historische Entwicklung der heutigen StaatsverfassungIn der juristischen Praxis machte sich Pütter als Verteidiger in einem Prozess gegen einen hessischen Offizier einen Namen, der in Notwehr einen Untergebenen getötet hatte. In diesen und anderen Reichsgerichtsprozessen machte er sich einen Namen und wurde ein gesuchter Rechtsvertreter vor allem adeliger Kreise. Seinerzeit galt Pütter als der wohl bedeutendste und erfolgreichste Staatsrechtslehrer, wenn nicht Rechtslehrer überhaupt. ( ) Durch Pütter wurde Göttingen zum Mekka der Adepten des Staats- und Verfassungsrechts".[1] Er gilt als einer der bedeutendsten Vertreter des alten Reichsstaatsrechts. Pütters weitverbreitete Handbücher haben die Auffassung verbreitet, dass das Heilige Römische Reich aus wirklichen Staaten zusammengesetzt sei.[2] Seine Schriften zur Rechts- und Verfassungsgeschichte jedoch machen ihn auch zum ersten echten Verfassungshistoriker.[3] Bedeutende Schriften Pütters sind u.A. sein Entwurf einer juristischen Encyclopädie und Methodologie, das Gutachten Büchernachdruck, nach Grundsätzen des Rechts geprüft und Historische Entwickelung der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reiches. Pütters Beitrag zur Elementa iuris naturae von 1750 kann als eher gering eingeschätzt werden und ab der dritten Ausgabe wurde dieses Werk nur noch von Achenwall fortgeführt.[4] Seine Kenntnisse bezog Pütter nicht nur aus der Literatur sondern er unternahm - wie bei bedeutenden Staatsrechtlern seiner Zeit üblich - eine ausgedehnte Studienreise zum Reichskammergericht in Wetzlar, zum Reichstag in Regensburg und zum Reichshofrat in Wien. Seine Vorlesungen waren die am meisten besuchten, seine Lehrbücher waren begehrt und erzielten hohe Auflagen. Sein bekanntestes Werk, Die Entwicklung der deutschen Staatsverfassung schrieb er im Auftrag der Königin von England. Einige Historiker meinen, dass erst durch ihn das Staatsrecht zu einer Wissenschaft wurde. Er war auch einer der Ersten, die anstatt des üblichen Latein Deutsch als Unterrichtssprache benutzten. Sein freier und lebhafter Vortragsstil wurde von Johann Wolfgang von Goethe im 7. Buch von Dichtung und Wahrheit gerühmt. Wichtig am Werk Pütters war, dass er neben dem römischen Recht auch das germanische Recht wieder anerkannte, für ein getrenntes Verfassungs- und Verwaltungsrecht plädierte. Im Gegensatz zum bisher umfassenden Polizeibegriff, hat Pütter das Wohlfahrtswesen als einen eigenständigen Verwaltungsbereich abgetrennt. Einige seiner Theorien fanden Eingang im preußischen Allgemeinen Landrecht. Jenseits der juristischen Themen gilt er als derjenige, der 1776 den Begriff Gegenreformation" prägte." (Wikipedia) Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1100 22 x 14 cm, marmorierter Pappband des 19. Jhdtsmit handgeschriebenem Rückenschild.
Göttingen, Vandenhoeck Witwe, 1779. 2 Bl., 124 S.; 2 Bl., 236 S. Interimspappband d. Zeit (leicht fleckig u. bestoßen, Bezug am Rückgelenk teils aufgeplatzt) . Erweiterte Fassung der erstmals 1768 erschienenen Arbeit. Behandelt im wesentlichen Erbrecht, Eherecht u. Vormundschaftsrecht. - Sauberes Exemplar.