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Verlag: Leipzig, Langenheim, 1768
Anbieter: Wissenschaftliches Antiquariat Köln Dr. Sebastian Peters UG, Köln, Deutschland
Erstausgabe
geheftet, ohne Einband. Zustand: gut. S. 89-96, 79-86 (Seitennummerierung falsch gedruckt), 21 x 18,5 cm, umfangreiche deutsche Einschübe, Titelblatt leicht beschädigt, Ecke mit durchgehendem Wasserfleck, Ecke geknickt, papierbedingt gebräunt, leicht stockfleckig. Sprache: lat Erstausgabe.
Verlag: Bayreuth, Lubeccium,, 1769
Anbieter: Buch & Cafe Antiquarius, Bonn, NRW, Deutschland
Verbandsmitglied: GIAQ
Buch
8°, OHLdrbd. 3. Aufl. Titelkupfer, einzelne Textvignetten. 790 S. u. ca. 200 unpagin. Lateinischer und deutscher Text mit einem "Argumenta Observationum" und ausführlichem Index. Buchrücken am oberen Kapital mit minimaler Fehlstelle, Einband etwas berieben, mit kleinem Stempel, sonst schönes Ex. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 0.
Verlag: Leipzig, Langenheim, 1765
Anbieter: Wissenschaftliches Antiquariat Köln Dr. Sebastian Peters UG, Köln, Deutschland
Erstausgabe
geheftet, ohne Einband. Zustand: gut. 20 S., 25,5 x 20 cm, umfangreiche deutsche Einschübe, Staubrand, unscheinbarer Aufkleber, Rücken leicht beschädigt, papierbedingt gebräunt, leicht stockfleckig, Inhalt gut erhalten. Sprache: lat Erstausgabe.
Verlag: Leipzig, Langenheim, 1767
Anbieter: Wissenschaftliches Antiquariat Köln Dr. Sebastian Peters UG, Köln, Deutschland
Erstausgabe
Zustand: gut. S. 47-64, 22,5 x 18 cm, Lebenslauf von Hermann, Titelblatt mit handschr. Markierung, papierbedingt gebräunt, leicht fleckig. Sprache: Latin Erstausgabe.
Verlag: Ioh. Andr. Lubecci Heredes, Byruthi (Bayreuth) 1782. Editio Quarta. / 1775 / 1779., 1782
Anbieter: Antiquariat Carl Wegner, Berlin, B, Deutschland
Verbandsmitglied: GIAQ
Hardcover. 22,2 x 18,5 cm. Original-Halblederband auf fünf Bünden mit goldgeprägtem Rückentitel. Roter Dreiseitenschnitt. Der Einband berieben, das Leder stellenweise beschabt. Ein Name in alter Tinte auf dem Titelblatt. Volumen III: 167 Seiten (Observatio CCCCXXIII - D) / Volumen IV: 1 Bll., Seiten 793 - 1236 (Observatio DI-DC.) / Volumen V: Seiten 1237 - 1657 (Observatio DCI - DCC). Die Vorsatzblätter etwas leimschattig, das hintere mit kleinem Loch (ca. 0,5 x 0,3 cm). Der Innenteil ansonsten fest und sauber. Gutes Exemplar. Ab Seite 1611: Index Realis - Die 3 Teile so komplett enthalten, die springende Paginierung durch unterschiedliche Auflagen verursacht.-- Bitte Portokosten außerhalb EU erfragen! / Please ask for postage costs outside EU! / S ' il vous plait demander des frais de port en dehors de l ' UE! -- Herzlichen Dank für Ihre Bestellung! Recht.
Verlag: Bayreuth, Lubeck 1797-1800., 1797
Anbieter: Antiquariat Sander, Dresden, Deutschland
Buch
Kl.-4°. XL, 488; 364, 167 S. Letzte, maßgebliche Ausgaben dieses Kommentars. - I. Editio quarta longe emendatior et novo volumine acta. Curavit et praefationem vitamque auctoris adiecit Carolus Gottlob Roessig. - II. Editio quinta. - III. Editio quarta. - Spiegel gestempelt. Gutes, sauberes Exemplar. la Gewicht in Gramm: 1300 Hpgt. d. Zt. mit goldgepr. Rsch. (Bd. I Kanten tls. beschabt; tls. etwas berieben).
Erscheinungsdatum: 1769
Anbieter: Antiquariat Diderot, Kiel, SH, Deutschland
3. Ausg. Bde. 2 und 3 (von 7) in 1 Bd. Baruthi, prostat apud Ioh. Andr. Lubeccium, MDCCLXIX (d.i. Bayreuth, bei Johann Andreas Lübeck, 1769). 4 Bll., 790 S., 23 nn. Bll. "Argumenta Observationum", 47 nn. Bll. "Index Realis", 1 Bl. "Addenda et Corrigenda". Mit gestochener Titel-Vignette und einigen Holzschnitt-Vign. im Text. Lex.-8°. Halbleder-Bd. d. Zt. mit 2 goldgepr. RSch., farb. marmor. Vorsatzpapier und blau marmoriertem Schnitt. ADB 13, 58.- Hommels (Leipzig 1722-1781) ". Verdienste für die deutsche Rechtswissenschaft liegen in erster Linie auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier half er in weitgehender Verwirklichung der Naturrechtslehren von Thomasius die Ideen der Aufklärung entwickeln, weshalb er auch der "deutsche Beccaria" genannt wurde. (.) Dabei ging er mutig auf die sozialen Ursachen der Verbrechen ein und forderte eine grundlegende Reform des Strafrechts, insbesondere die Beseitigung veralteter Gesetze, Milderung der Strafen, eine vernünftige Proportionalität zwischen Strafe und Verbrechen sowie die Einschränkung der Todesstrafe" (NDB 9, 592).- Einband berieben. Dennoch eine gut erhaltene, dekorative Ausgabe der Bände 2 und 3 (von 7) der Rhapsodia. Varia, Juridica, Recht, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Strafrechtsreform, Aufklärung, 18. Jahrhundert.
Verlag: Prostat apud Ioh. Andr. Lubecci heredes, Bayreuth (Byruthi), 1782
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Editio quarta longe emendatior et novo volumine aucta. Bayreuth (Byruthi), Prostat apud Ioh. Andr. Lubecci heredes, 1782. Quart. XL, 488 S.; 364 S. 2 Teile in einem zeitgenössischen Halblederband. Karl Ferdinand Hommel (1722 - 1781) zählt zu den großen Juristen Deutschlands, seine Verdienste und seinen Werdegang beschreibt der Kleinheyer/Schröder, (Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Aufl.1996) in ausführlicher Weise. 1722: geboren am 6. Januar in Leipzig, Vater Ferdinand August Hommel war Rechtsprofessor und Appellationsgerichtsrat 1744: nach dem Studium in Leipzig Promotion zum Dr. iu und Magister der Philosophie 1750: Ernennung zum Extraordinarius für Staatsrecht 1752: Übernahme der Professur für Lehensrecht 1756: Beförderung zum Professor für die Institutionen. Beginn seiner Spruchtätigkeit 1760: Ernennung zum Beisitzer des Leipziger Oberhofgerichts 1763: Übernahme der Dekretalenprofessur und Professor primarius am Oberhofgericht 1766: Rhapsodia, eine Sammlung von kommentierten Gerichtsurteilen, erscheint erstmals 1778: Übersetzung von Beccarias "Über Verbrechen und Strafe" (Dei delitti e delle pene, 1765) 1781: gestorben am 16. Mai in Leipzig Hommel, der in der Rechtsgeschichte vor allem durch seine strafrechtlichen Publikationen udn auch gesetzgeberischen Mitwirkungen bekannt ist, war auch auf anderen Gebieten als der deutshe Aufklärer schlechthin bekannt. Hommel kritisiert die Praxis des Usus modernus Pandectarum, vor allem Samuel Stryk, die in der Kollision der römischrechtlichen und deutschrechtlichen Quellen eine Synthese angestrebt haben. Gegen diese Vermischung der Rechtsquellen wehrt sich Hommel vehement. Hommel tritt dafür ein, die römischrechtlichen und deutschrechtlichen Quellen und juristischen Grundsätze deutlicher zu trennen und herauszuarbeiten. Damit beeinflußte er enorm die weitere Entwicklung und bereitete der deutschen Pandektenrechtswissenschaft ebenso den Boden wie der Wissenschaft vom Deutschen Recht. Im zweiten Band seiner Rhapsodia beschäftigt sich Hommel in der Observatio CCCIX mit dem Kollsiionsrecht: "De successione hominis in alio territorio bona possidentis". Zunächst beschäftigt sich Hommel mit dem Stand der Entwicklung bei Thema " de collisione legum". Danach folgen die berühmten fünf Regeln für diese FRagestellung im Kollisionsrecht. 1. Regel: Bei der Verschiedenheit der Gesetze bezüglich des Status und der Rechtsstellung der betreffenden Person muß das Dimozil (Wohnsitz) berücksichitgt werden. 2. Regel: Bei den beweglichen Gütern ist auf die iura domicilii zu achten. Etwas anderes gilt bei den unbeweglichen Gütern (Grundstücken) 3. Regel: Bei Verträgen, Testamenten und anderen Handlungen ist nicht der Ort des Domizil zu beachten, sondern der locus actsu 4. Regel: Bei Prozessen spielt weniger das Domizil eine Rolle, als vielmehr die iura loci, ubi iudicatur 5. Regel: Beim Delikt ist auf die Gesetze des Ortes achten, wo er begangen war, wenn jene milder sind. Sin sie jedoch härter, so schauen wir auf die Rechte des Ortes, wo die Anklage erfolgt.
Verlag: Prostat apud Ioh. Andr. Lubecci heredes,, Bayreuth (Byruthi),, 1782
Anbieter: Vico Verlag und Antiquariat Dr. Otto, Frankfurt am Main, Deutschland
Editio quarta longe emendatior et novo volumine aucta. Bayreuth (Byruthi), Prostat apud Ioh. Andr. Lubecci heredes, 1782-1787. Quart. 7 Teile in 3 Pappbänden. Karl Ferdinand Hommel (1722 - 1781) zählt zu den großen Juristen Deutschlands, seine Verdienste und seinen Werdegang beschreibt der Kleinheyer/Schröder, (Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Aufl.1996) in ausführlicher Weise. 1722: geboren am 6. Januar in Leipzig, Vater Ferdinand August Hommel war Rechtsprofessor und Appellationsgerichtsrat 1744: nach dem Studium in Leipzig Promotion zum Dr. iu und Magister der Philosophie 1750: Ernennung zum Extraordinarius für Staatsrecht 1752: Übernahme der Professur für Lehensrecht 1756: Beförderung zum Professor für die Institutionen. Beginn seiner Spruchtätigkeit 1760: Ernennung zum Beisitzer des Leipziger Oberhofgerichts 1763: Übernahme der Dekretalenprofessur und Professor primarius am Oberhofgericht 1766: Rhapsodia, eine Sammlung von kommentierten Gerichtsurteilen, erscheint erstmals 1778: Übersetzung von Beccarias "Über Verbrechen und Strafe" (Dei delitti e delle pene, 1765) 1781: gestorben am 16. Mai in Leipzig Hommel, der in der Rechtsgeschichte vor allem durch seine strafrechtlichen Publikationen udn auch gesetzgeberischen Mitwirkungen bekannt ist, war auch auf anderen Gebieten als der deutshe Aufklärer schlechthin bekannt. Hommel kritisiert die Praxis des Usus modernus Pandectarum, vor allem Samuel Stryk, die in der Kollision der römischrechtlichen und deutschrechtlichen Quellen eine Synthese angestrebt haben. Gegen diese Vermischung der Rechtsquellen wehrt sich Hommel vehement. Hommel tritt dafür ein, die römischrechtlichen und deutschrechtlichen Quellen und juristischen Grundsätze deutlicher zu trennen und herauszuarbeiten. Damit beeinflußte er enorm die weitere Entwicklung und bereitete der deutschen Pandektenrechtswissenschaft ebenso den Boden wie der Wissenschaft vom Deutschen Recht. Im zweiten Band seiner Rhapsodia beschäftigt sich Hommel in der Observatio CCCIX mit dem Kollsiionsrecht: "De successione hominis in alio territorio bona possidentis". Zunächst beschäftigt sich Hommel mit dem Stand der Entwicklung bei Thema " de collisione legum". Danach folgen die berühmten fünf Regeln für diese FRagestellung im Kollisionsrecht. 1. Regel: Bei der Verschiedenheit der Gesetze bezüglich des Status und der Rechtsstellung der betreffenden Person muß das Dimozil (Wohnsitz) berücksichitgt werden. 2. Regel: Bei den beweglichen Gütern ist auf die iura domicilii zu achten. Etwas anderes gilt bei den unbeweglichen Gütern (Grundstücken) 3. Regel: Bei Verträgen, Testamenten und anderen Handlungen ist nicht der Ort des Domizil zu beachten, sondern der locus actsu 4. Regel: Bei Prozessen spielt weniger das Domizil eine Rolle, als vielmehr die iura loci, ubi iudicatur 5. Regel: Beim Delikt ist auf die Gesetze des Ortes achten, wo er begangen war, wenn jene milder sind. Sin sie jedoch härter, so schauen wir auf die Rechte des Ortes, wo die Anklage erfolgt.
Verlag: Prostat apud Ioh. Andr. Lubecci Heredes. ( Lübeck )., Bayreuth. (Byruthi), 1787
Anbieter: Buecherstube Eilert, Versandantiquariat, Kornwestheim, LB, Deutschland
4° 2 Bände. 1.Band. Teil I: XI + 488 S. Teil II: 364 S. Teil III: 167 S. Teil IV: XXVIII + 416 S. / 2.Band: Teil V: XXVI+ 450 S.Teil VI: XLIII + 608 S. Teil VII: (6) + 258 S. Titelblatt von Teil I leicht knittrig. Buchschmuck inform von einigen Kupfern. Jeweils 2 ausgeblichene Bibliotheksstempel. Innen sonst guter Zustand des schönen breitrandigen Ex. Einbände Original Pergament ( Ganzpergament ) Deckel mit unterschiedlichen Flecken, mit rotgoldenem Rückenschild. Schöne feste Bindung, 3 seitiger Rotschnitt. Guter Gesamtzustand, bis auf einen merkwürdigen Fleck ( Loch im Pergament ) 23, Wg, neu, Sprache: lat, de.