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Verlag: Bauhütten Verlag, Münster, 1989
Anbieter: Versandantiquariat Abendstunde, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
Softcover. Zustand: gut. 9.Aufl. Zwei klammergeheftete zusammengebundene Broschuren mit beigem Halbleinen-Umschlag mit Deckeltitel. Die Einbandkanten und der Seitenschnitt der Übersetzung dezent berieben, Eigentümerstempel auf Vorwortblatt, ansonsten rundum guter Erhaltungszustand. Die Übersetzung wurde gedruckt auf weißes (Maschinen-) Bütten, das Faksimile der englischen Originalfassung auf farbiges (Maschinen-) Bütten. Die Bezeichnung Alte Pflichten (Old Charges) (1723) ist der heute verwendete Name der ersten Konstitution der Ersten Großloge von England und wird in der Freimaurerei allgemein als ein Grundgesetz verstanden. Am 24. Juni 1717 vereinigten sich vier Freimaurerlogen in London und Westminster zu einer ersten Großloge. Am 29. September 1721 erteilte der erste englische Großmeister John Montagu, 2. Duke of Montagu (* 1690; gestorben 1749) dem schottisch-presbyterianischen Prediger James Anderson (1678-1739) den Auftrag, aus alten gotischen Konstitutionen eine neue Konstitution für die Großloge zu verfassen. Anderson passte diese nach eigenen Aussagen an alte schottische Zunftsagen an und übernahm zudem in leicht veränderter Form eine Reihe Genereller Regeln (General Regulations), die von dem Altertumsforscher und zweiten Großmeister George Payne (gestorben 1757) anhand des alten gotischen Cooke-Manuskripts zusammengestellt und bereits am 24. Juni desselben Jahres auf der Großlogen-Versammlung verkündet wurde. Dieses Manuskript ist ein Pergament englischer Bauleute von etwa 1430/1440 und enthält eine Art Sage. Daran angeheftet ist ein Buch von 1388 mit einer Anleitung zur Erfüllung der Pflichten der Bruderschaft und zu sittlich-religiösem Verhalten. Schon am 27. Dezember desselben Jahres war Anderson mit der Arbeit fertig und legte sie einem vierzehnköpfigen Ausschuss vor. In der endgültigen Fassung wurde sie schließlich am 17. Januar 1723 von der Großloge genehmigt und am 28. Februar desselben Jahres wurde im "Postboy" öffentlich dafür geworben. Die Alten Pflichten regeln das Verhältnis der Logenmitglieder untereinander und zu ihrer nichtmaurerischen Umgebung, ferner die Verhältnisse zu Religion und Politik. Ebenso fügte er hinzu, dass Frauen ab diesem Zeitpunkt - in England - kein Zutritt mehr zur Freimaurerei haben sollten, wie dies vorher durchaus üblich war, wie das York Manuscript No. 4, das sich in Besitz der Grand Lodge of York befindet, belegt. Die Schaffung dieser Konstitution und der gleichzeitige Anspruch, Logen nur dann als Freimaurerlogen anzuerkennen, wenn sie die Regeln dieser Konstitution befolgen, sorgte allgemein für Proteste alter Logen, vor allem von denen in York und Schottland. Anderson sah sich dabei Polemiken ausgesetzt, die ihn dazu veranlassten, die Logenbesuche einzustellen, bis er erst 1735 wieder freimaurerisch aktiv wurde. (Wikipedia) In deutscher Sprache. 39, (1); 30 pages. 8° (150 x 217mm).
Verlag: Bauhütten Verlag, Hamburg, 1976
ISBN 10: 3870501170ISBN 13: 9783870501174
Anbieter: Versandantiquariat Abendstunde, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
Buch
Softcover. Zustand: gut. 6.Aufl. Zwei klammergeheftete zusammengebundene Broschuren mit blauem Halbleinen-Umschlag mit Deckeltitel. Die Einbandkanten und der Seitenschnitt der Übersetzung leicht berieben, Exlibris-Stempel auf Innendeckel, einzelne Seiten mit winzigem bzw. leichtem Knickchen einer oder beider Ecken, ansonsten guter Erhaltungszustand. Die Übersetzung wurde gedruckt auf weißes (Maschinen-) Bütten, das Faksimile der englischen Originalfassung auf farbiges (Maschinen-) Bütten. Die Bezeichnung Alte Pflichten (Old Charges) (1723) ist der heute verwendete Name der ersten Konstitution der Ersten Großloge von England und wird in der Freimaurerei allgemein als ein Grundgesetz verstanden. Am 24. Juni 1717 vereinigten sich vier Freimaurerlogen in London und Westminster zu einer ersten Großloge. Am 29. September 1721 erteilte der erste englische Großmeister John Montagu, 2. Duke of Montagu (* 1690; gestorben 1749) dem schottisch-presbyterianischen Prediger James Anderson (1678-1739) den Auftrag, aus alten gotischen Konstitutionen eine neue Konstitution für die Großloge zu verfassen. Anderson passte diese nach eigenen Aussagen an alte schottische Zunftsagen an und übernahm zudem in leicht veränderter Form eine Reihe Genereller Regeln (General Regulations), die von dem Altertumsforscher und zweiten Großmeister George Payne (gestorben 1757) anhand des alten gotischen Cooke-Manuskripts zusammengestellt und bereits am 24. Juni desselben Jahres auf der Großlogen-Versammlung verkündet wurde. Dieses Manuskript ist ein Pergament englischer Bauleute von etwa 1430/1440 und enthält eine Art Sage. Daran angeheftet ist ein Buch von 1388 mit einer Anleitung zur Erfüllung der Pflichten der Bruderschaft und zu sittlich-religiösem Verhalten. Schon am 27. Dezember desselben Jahres war Anderson mit der Arbeit fertig und legte sie einem vierzehnköpfigen Ausschuss vor. In der endgültigen Fassung wurde sie schließlich am 17. Januar 1723 von der Großloge genehmigt und am 28. Februar desselben Jahres wurde im "Postboy" öffentlich dafür geworben. Die Alten Pflichten regeln das Verhältnis der Logenmitglieder untereinander und zu ihrer nichtmaurerischen Umgebung, ferner die Verhältnisse zu Religion und Politik. Ebenso fügte er hinzu, dass Frauen ab diesem Zeitpunkt - in England - kein Zutritt mehr zur Freimaurerei haben sollten, wie dies vorher durchaus üblich war, wie das York Manuscript No. 4, das sich in Besitz der Grand Lodge of York befindet, belegt. Die Schaffung dieser Konstitution und der gleichzeitige Anspruch, Logen nur dann als Freimaurerlogen anzuerkennen, wenn sie die Regeln dieser Konstitution befolgen, sorgte allgemein für Proteste alter Logen, vor allem von denen in York und Schottland. Anderson sah sich dabei Polemiken ausgesetzt, die ihn dazu veranlassten, die Logenbesuche einzustellen, bis er erst 1735 wieder freimaurerisch aktiv wurde. (Wikipedia) In deutscher Sprache. 39, (1); 30 pages. 8° (150 x 220mm).