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    Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Lüneburg, Veranstaltung: International Business Law, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I Historische Entwicklung des Seehandelsrechts 1 1. Die Haager Regeln 1 2. Die Visby Rules 1 3. Die Hamburg Rules 1 II Der Seefrachtvertrag 1 1. Exkurs: Die Personengruppen des Seefrachtgeschäfts 2 2. Anwendung von Seefrachtrecht bei See und Binnengewässertransport 2 3. Multimodaler Transport 3 4. Weitere Sondernormen 3 5. Dispositives und zwingendes Recht 3 III Das Konossement ( Bill of Lading) 3 1. Abgrenzung zum Seefrachtbrief (Sea Way Bill) 4 2. Der Letter of Indemnity (LOI) 4 IV Die Haftung 5 1. Haftung des Verfrachters 5 A. Haftung für See und Ladungstüchtigkeit 5 B. Haftung für Verschulden 5 C. Haftung für Gehilfen 5 D. Haftungsbefreiungen und beschränkungen 6 E. Ausschluss der Haftung 6 F. Umfang des Wertersatzes 6 G. Anzeigepflicht 6 Universität Lüneburg International Business Law Das deutsche IPR des Seetransports H. Ausschlussfrist 6 H. Ausschlussfrist 6 J. Skripturhaftung 7 K. Zwingendes Recht 7 L. Anwendbarkeit des 662 HGB 7 2. Haftung des Befrachters 8 A. Haftung für Mengenangaben und Merkzeichen 8 B. Haftung für Beschaffenheitsangaben 8 C. Haftung für Gefahrgut 8 3. Haftung des Reeders 8 [.] 20 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Mediation, Sprache: Deutsch, Abstract: Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in der Überlastung der Gerichte begründeten langen Verfahrensdauer und den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren Rivalität zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar beide bei einem Teilobsiegen. Dies führt zu einer Störung des Verhältnisses der Parteien und sorgt oft dafür, dass sie keinen Raum für zukünftige Beziehungen mehr sehen. Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auchin der Bundesrepublik Deutschland immer größerer Beliebtheit. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine für beide zufrieden stellende Lösung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortführung der Beziehung in der Zukunft profitieren zu können. Weiterhin zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus. Bei all diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens dürfen die Problemfelder nicht außer Acht gelassen werden. So fehlte es in der Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen, so dass es diesbezüglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die Mediation war daher eine mögliche Alternative zum Gerichtsverfahren, aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer Titulierung durchden Notar oder in Form eines Anwaltsvergleiches nicht vollstreckbar. Dies hat sich in diesem Jahr dadurch geändert, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 21.05.2008 die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) erlassen haben. Diese Richtlinie ist seit dem 13.06.2008 in Kraft und die Bundesrepublik hat ab diesem Tag drei Jahre Zeit sie in nationales Recht umzusetzen. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Richtlinie, ihren Hintergrund und ihre Entwicklung und stellt ihre Kernpunkte darstellen.

  • Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Methoden des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die beliebteste Rechtsform des deutschen Mittelstandes, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), hat seit einigen Jahren Konkurrenz durch die britische private company limited by shares (Limited) bekommen. Diese existiert freilich sehr viel länger, ist aber erst im Rahmen der Rechtsprechung des EuGH in den Jahren 1999 - 2003 zur wirklichen Alternative geworden. Der Grund dafür liegt darin, dass der EuGH in seinen Entscheidungen Centros , Überseering und Inspire Art die bisher in der Bundesrepublik verfolgte Sitztheorie als gemeinschaftsrechtswidrig abtat und der Gründungstheorie den Vorzug gab. Nach der Sitztheorie des BGH war die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht zu beurteilen, an dem sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, d. h. an dem Ort an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden . Dadurch wurde einer Ausbreitung von 'Billig - Gesellschaften begegnet, allerdings auch die Freizügigkeit seriöser Gesellschaften eingeschränkt . Im Rahmen der Gründungstheorie kann eine in einem beliebigen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft jedoch ihren Hauptsitz frei in andere Mitgliedsstaaten verlegen, ohne dass dieser Zuzugsstaat ihre Neugründung nach seinem Recht verlangen darf . So wurden völlig neue Möglichkeiten eröffnet, da es nun möglich war lediglich einen Briefkasten in Großbritannien zu unterhalten, von Deutschland aus tätig zu sein und trotzdem dem Recht des Vereinigten Königreiches zu unterliegen. Der Trend zur Limited macht sich bemerkbar. So gab es im Jahre 2004 ca. 15.000 in Deutschland tätige Limited im Vergleich zu 800.000 deutschen Kapitalgesellschaften . Im Jahre 2005 wurden 81.415 GmbH und 6.625 Limited neu angemeldet . Im Jahre 2006 gingen die GmbH - Gründungen auf 77.530 zurück, während die der Limited auf 8.643 stiegen . Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede der Rechtsformen und die Beweggründe deutscher Unternehmer sich für eine Limited zu entscheiden dargestellt werden. Im Anschluss werden die Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und die europarechtlichen Entwicklungen aufgezeigt.