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Anbieter: Clivia Mueller, Isernhagen, Deutschland
der freien Hansestadt Bremen betreffend. Hannover, den 17ten April 1827. Gesetz-Sammlung I. Abtheilung No. 7. 19-30 S. gr8. Hannover. 1827. Mit Gebrauchsspuren/Used condition. geheftet/Softcover. Sprache: deutsch/german.
Anbieter: Clivia Mueller, Isernhagen, Deutschland
Orientalischen Republik bei Uruguay abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrag betreffend. Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover Jahrgang 1857, II.Abteilung No. 34. 175-194 Seiten. gr.8. Selbstverlag. Hannover. 1857. Mit Gebrauchsspuren/Used condition. geheftet/Softcover. Sprache: deutsch/german.
Anbieter: Clivia Mueller, Isernhagen, Deutschland
Königreich Hannover vom Jahre 1859. Erste Abtheilung. Heft 1 bis 81. Inhalt u.a.: Stempel-Tarif (Entrichtung der Stempel-Steuer). Classification zur Personen- und Gewerbesteuer. Verzeichnis der Verwaltungsämter. Verzeichnis der Amtsgerichte. Handhabung der Polizei in den Gerichtssitzungen. Gesetz über die Untersuchung und Aburtheilung von Polizeivergehen durch die Verwaltungsbehörden. Bekanntmachung des Königlichen Kriegs-Ministeriums, die Loosungsbezirke für die Militairaushebung betreffend. 945 und 7 S. Quart. Rücken oben eingerissen. Hannover. 1859. Ausreichend/Acceptable. Gebundene Ausgabe/Hardcover. durchgehend braunfleckig,einige S.lose,Einband beschabt,Stempel,Namen. Sprache: deutsch/german.
Verlag: Hannover,, 1835
Anbieter: Steeler Antiquariat, Essen, Deutschland
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329 S., Ppbd. mit starken Gebrauchsspuren, innen sehr ordentlich Sprache: Deutsch.
Verlag: Hannover, 1847
Anbieter: Bücherwurm Walsrode, Bommelsen, DE, Deutschland
S. 383 bis 549,Ohne Einband und Deckblatt, teilweise etwas braunfleckig.
Anbieter: Celler Versandantiquariat, Eicklingen, Deutschland
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Carl Friedrich Kius Witwe, Hannover, 1831. 262 S., Pappband (etwas stockfleckig/berieben/Rücken mit Einriss)---Verlag: Carl Friedrich Kius Witwe Verlag: Carl Friedrich Kius Witwe 494 Gramm.
Anbieter: Celler Versandantiquariat, Eicklingen, Deutschland
Verbandsmitglied: GIAQ
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Carl Friedrich Kius Witwe, Hannover, 1833. 415 S., Pappband (etwas stockfleckig/berieben)---Verlag: Carl Friedrich Kius Witwe Verlag: Carl Friedrich Kius Witwe 712 Gramm.
Verlag: Hannover, Carl Friedrich Kius, 1833
Anbieter: Antiquariat Ehbrecht - Preis inkl. MwSt., Ilsede, Deutschland
Buch
4°, XI, 415 Seiten, betitelter OPbd. - Einband ber. und best. sonst guter Zustand - 1833. MA4025 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 750.
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Verbandsmitglied: GIAQ
Buch
Kius, Hannover, 1852. 446, 5 S., neuer Leineneinband, quart, (Seiten etwas gebräunt u. teilweise leicht fleckig)---- Angebunden: Provinzielle Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben und Bekanntmachungen für den Landdrostei-Bezirk Lüneburg vom Jahre 1852. 30 S. - 896 Gramm.
Anbieter: Celler Versandantiquariat, Eicklingen, Deutschland
Verbandsmitglied: GIAQ
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Kius, Hannover, 1834. 433, CII S., Pappband mit goldgeprägtem Lederrückenschild, quart, (stärker berieben/bestoßen/innen etwas stockfleckig/Widmung auf Vorsatz)---- Heft 1 bis 48 komplett / Angebunden: Heft 1 bis 5 der 2. Abtheilung (16 S.) - 1145 Gramm.
Anbieter: Antiquariat Clemens Paulusch GmbH, Berlin, Deutschland
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mit altem Grenzkolorit, um 1860, 18,7 x 26,4 Zeigt ganz Niedersachsen. Vorhandene Datierungen: 1852 u. 1856.
Verlag: Hannover, Kius Witwe, 1825-1830.
Anbieter: Antiquariat Cellensia, Celle, Deutschland
Zustand: -. HLdr.-Bde d. Zt. ca. 220/230 S. pro Band 4°. Mit gestoch. Wappen a. Titelbl. >Dieu et mon droit< (Für Gott u. mein Recht) des Königshauses. Angestaubt. Exemplare mit Fehlstellen im Ebd.-Bezug.
Verlag: Hannover, Carl Friedrich Kius, 1832
Anbieter: Antiquariat Ehbrecht - Preis inkl. MwSt., Ilsede, Deutschland
Buch
4°, XXIII, 232 / VII, 21 und VIII, 255 Seiten und Anhang, betitelter OPbd. - Einband leicht ber. sonst sehr guter Zustand - 1832. MA4026 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 750.
Erscheinungsdatum: 1831
Anbieter: Antiq. F.-D. Söhn - Medicusbooks.Com, Marburg, Deutschland
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Gesetz-Sammlung. I. Abtheilung. No. 35. Hannover, den 14ten September 1831, 4 pp. "Königreich Großbritannisch-Hannoversches Cabinets-Ministerium. Bremer." "Für die Lands- und Stadt-Physici oder sonstigen Doktoren der Medicin welche mit der ersten Untersuchung des Ausbruchs der Asiatischen Cholera an einem Orte, um über ihr Daseyn oder Nichtdaseyn, beauftragt werden, für jeden sechs Thaler ." "Jeder ansässige Arzt, . von der Obrigkeit als Armenarzt für die befallenen Cholera-Kranken angestellt wird, erhält . täglich vier Thaler, .".
Erscheinungsdatum: 1831
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Gesetz-Sammlung. I. Abtheilung. No. 19. Hannover, den 15ten Junius 1831, 2 pp. "Zur Regierung des Königreichs Hannover verordnete Vice-Könuig, Staats- und Cabinets-Minister und Geheimen-Rath. Adolphus." "alle ihre Kräfte vedreinigt werden, um die weitere Verbreitung der Cholera zu hemmen.".
Erscheinungsdatum: 1831
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Hannover, den 13sten Junius 1831, 4°, 2 pp. "Königliches Großbritannisch-Hannoversches Cabinets-Ministerium. Aus dem allgemeinen Polizei-Department. J.C. v.d. Wisch." "Diese Instructionen und Anweisungen sind theils für den Gebrauch der Obrigkeiten theils aber auch für die in den Gemeinden zu errichtenden Orts-Commissionen bestimmt, .".
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Verbandsmitglied: GIAQ
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Druck und Verlag der Berenbergschen Buchdruckerei, Hannover, 1860. X, 727 S., 55 Blatt, 119 S. mit drei gefalteten Stammtafeln, original Leinen mit goldgeprägtem Rückentitel, (etwas fleckig und bestoßen)---Verlag: Druck und Verlag der Berenbergschen Buchdruckerei Verlag: Druck und Verlag der Berenbergschen Buchdruckerei - sonst gutes Exemplar - 672 Gramm.
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Verbandsmitglied: GIAQ
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Berenberg, Hannover, 1845. 622 S., Halbleder mit Rückenschild (Titel fehlt/Seite I-II des Inhaltsverzeichnisses fehlen/Einband fleckig und angestaubt)---Verlag: Berernberg Verlag: Berernberg 716 Gramm.
Erscheinungsdatum: 1831
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Gesetz-Sammlung. I. Abtheilung. No. 36. Hannover, den 8ten October 1831, 4 pp. "Kraft Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Vollmacht. Adolphus. Bremer. Meding. Alten. Schulte. Schmidt-Piseldeck. v.d. Wisch." "Die nachstehenden Bestimmungen sind zu beziehen auf alle Personen, welche in einzelnen der Epidemie halber abgesperrten Häuser ihren Aufenthalt haben, mögen diese übrigens abgesondert oder in einem Dorfe, einem Flecken oder in einer Stadt belegen seyn, mithin auch alle solche, welche durch Aufenthalt in einer Contumaz Anstalt außer Verbindung mit Anderen gesetzt sind, ingleichen auf alle Bewohner eines abgesperrten Ortes oder Districts, in welchem das für die in Frage kommenden rechtlichen Handlungen zuständige Gericht entweder sich nicht befinden, oder der Epedemie halber seine Geschäfte eingestellt." "Die Personen, welche in dieser Lage sich befinden, ingleiche diejenigen, welche Rechte gegen sie zu verfolgen haben, soll kein Rechts-Nachtheil treffen, zu dessen Abwendung die durch die Gerichts-Speere ihnen entzogenen Rechtshülfe nothwendig gewesen seyn würde.".
Erscheinungsdatum: 1831
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Hannover, den 8ten August 1831, 4°, 4 pp. "Königliche Immediat-Commissin gegen die Cholera. v.d. Decken. v. Dachenhausen. Öhlrich. Lodemann." "So wie die Einschleppung und Fortpflanzung der asiatischen Cholera durch die strengste Befolgung der desfalls ertheilten Vorschriften und durch eine gewissenhafte Beachtung der vorordneten Vorsichtsmaaßregeln von den Behörden und von jedem Einzelnen verhütet werden kann, so wird die Verhinderungen einer weiteren Verbreitung des Übels im Falle des Ausbruchs im hiesigen Königreiche besonders von einem unsichtigen, besonnenen und sichern Handeln der Ärzte und Wundärzte abhängen.".
Erscheinungsdatum: 1831
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Hannover, den 8. September 1831, Fol., 1 p. "Königlich Großbritannisch-Hannoversches Consistorium. / von Pape." An sämmtliche unter hiesigem Königlichen Consistorio stehende Kirchen-Commissionen.
Erscheinungsdatum: 1831
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Beillage zur Hildesheimischen Zeitung, No. 73. Sonnabend, den 18. Juni 1831, 4°, 2 pp. "Zur Regierung des Königreich Hannover verordnete Vice-König, Staats- und Cabinets-Minister und Geheimer-Radth. Adolphus." "Obwohl zu hoffen steht, daß den mit der ruhmwürdigsten Vorsicht getroffenen Vorkehrung der königlich Preußischen Regierung, so wie in den hiesigen Landen und in den benachbarten deutschen Bundes-Staaten unverzüglich angeordneten, die Abhaltung der aus der Ostsee kommenden Schiffe bezweckenden Quarantaine-Maßregeln es gelingen werde, das Eindringen der Cholera in das hiesige Königreich zu verhindern, so ist jedoch bei dem in mehreren Ostseehäfen erfolgten Ausbruche dieser Krankheit die Möglichkeit des Gegentheils nicht zu verkennen, und es hat daher von Uns für rathsam erachtet werden müssen, Uns nicht blos auf jene, wegen Abwehrung der Cholera durch die betreffenden Landdrosteien bereits erlassen Verfügung zu beschränken, sondern schon jetzt die Vorschriften zu ertheilen, welche für den Fall zu beobachten seyn werden, daß die Cholera den hiesigen Landes-Grenzen sich nähern oder aber im Königreiche wirklich zum Ausbruch kommen sollte.".
Erscheinungsdatum: 1831
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Gesetz-Sammlung. I. Abtheilung. No. 39. Hannover, den 12ten October 1831, 4 pp. "Zum Königlichen Cabinets-Ministerio verordnete Vice-König, Staats- und Cabinets-Minister und Geheimer Rath. Adolphus." "Nach dem die Cholera-Krankheit seit dem 3ten d. M. die Elbe bei Magdeburg überschritten hat, dieselbe auch am 8ten. d. M. zu Hamburg ausgebrochen ist und Königlich Preußischer Seits unter Aufhebung aller inneren Absperrungen und Contumanzen der freie Verkehr zwischen den jenseits und diesseits der Elbe belegenen Landestheilen hergestellt ist; so haben Wir Uns überzeugen müssen, daß weder dem ferneren Vordringen der Krankheit über die Grenzen des Königreichs bei dem steten und unvermeidlichen Verkehr mit dem benachbarten inficirten Auslande, inbesonderheit mit der Stadt Hamburg durch einen bewaffneten Absperrungs-Cordon wirksam gewehret werden könne, noch daß die zu Gebote stehenden militarischen Mittel überhaup hinreichen würden, eine strenge Absperrungen der zugleich bedroheten nördlichen, östliche und südöstlichen Grenzen des Landes zu bewerkstelligen und dauernd zu unterhalten.".
Erscheinungsdatum: 1831
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Hannover, den 28sten Junius 1831, 4°, 6 pp. "Königliche Immediat-Commissin gegen die Cholera. v.d. Decken. v. Dachenhausen. Öhlrich. Lodemann." "Die nachdrückliche und strenge Ausführung , so wie die gewissenhafte Befolgung der, durch höhere Vorschriften wegen Anwendung der Asiatischen Cholera verordneten Maaßregeln, läßt zwar eine Verschleppung derselben in die hiesige Lande nicht besorgen, und die zeitige und zweckmäßige -Einrichtung der vorgeschriebenen Anstalten an den Orten, wo sich wider Erwarten die Krankheit dennoch zeigen sollte, deren schleunigste Unterdrückung mit Zuversicht hoffen.".
Erscheinungsdatum: 1831
Anbieter: Antiq. F.-D. Söhn - Medicusbooks.Com, Marburg, Deutschland
Buch
Beilage zu No. 50 der Hannoverschen Anzeigen. - Mittwoch, denn 22. Junius 1831, 4°, 4 pp. "Königliche Großbritannisch-Hannoversche Landdrostei. von Marschalck." Enthält folgende weiteren Bekanntmachungen: sich verbreitenden Cholera morbus getroffenen Verfügungen. Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei zu Aurich: Daß in Cuxhafen alle aus den Ostseehäfen auf die Elbe kommenden Schiffe, ohne Unterschied ob sie Gesundheitspässe an Bordhaben, oder nicht, eine siebentägigen Quarantaine zu unterwerfen sind. Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei zu Aurich: Über die Bösartigkeit der Cholera. Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei zu Lüneburg: Wonach wegen des Cholera-Uebels die Einführung fremder Lumpen auf der Elbe ec. Verboten sind. Bekanntmachung der Königlichen Landdrostei zu Stade: Betreffend die Zulassung, fremder Lumpen im hiesigen Landdrostei-Bezirke, zur Verhütung des Eindringens der Cholera morbus.
Anbieter: Antiquariat Clemens Paulusch GmbH, Berlin, Deutschland
Karte
mit altem Grenzkolorit, um 1860, 29,3 x 35,3 Zeigt ganz Niedersachsen. Unten links zwei Umgebungskarten von Hannover und Göttingen.
Verlag: Verschiedene Verlage 1868 / 1870 / 1868 / 1866 / 1864 und 1868., 1868
Anbieter: Antiquariat Ehbrecht - Preis inkl. MwSt., Ilsede, Deutschland
Buch
8°, 40, 42, 56, 55, 51 und 43 Seiten, alle 6 Schriften zusammen in einen Halbleineneinband gebunden - einige Textanstreichungen sonst guter Zustand - 1868 / 1870 / 1868 / 1866 / 1864 und 1868. c108530 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 400.
Anbieter: Antiquariat Clemens Paulusch GmbH, Berlin, Deutschland
Karte
mit altem Grenzkolorit, 1823, 18,5 x 21,8 Zeigt das heutige Niedersachsen und angrenzende Regionen.
Erscheinungsdatum: 1831
Anbieter: Antiq. F.-D. Söhn - Medicusbooks.Com, Marburg, Deutschland
Buch
Gesetz-Sammlung. I. Abtheilung. No. 33. Hannover, den 14ten September 1831, 8 pp. "Kraft Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Vollmacht. Adolphus. Bremer. Meding. Stralenheim. Alten. Schulte. Schmidt-Phiseldeck. v.d. Wisch." "Hier die ersten 2 von 15 Paragraphen der Verordnung: §.1. "Alle diejenigen, welche die gezogenen Cordons oder Sperrung auf andern, als durch die Behörden dazu bestimmten Wegen oder Landungsplätzen überschreiten wollen oder überschritten sind, und auf den Zuruf und die Androhung der Wachtposten, Patrouillen oder Polizei-Officanten nicht sofort zurückbleiben oder sich zurückbegeben, setzen sich in dem §. 2. Gedrohten Strafen dem Gebrauche der Waffen aus und können durch diese ohne Weiteres auf der Stelle getötet werden." §.2. "Wer mit Nichtachtung oder Hintergehung der Wachen und Patrouillen und unter Vereitelung der Contumanz oder Sperrungslinien übertreten hat, soll mit mehrjährigen Karren- oder Zuchthaus-Strafe besetzt werden, welche nach Maßgabe der aus dem Vergehen entstandenen Gefahr auf die Dauer von zehn Jahren ausgedehnt werden kann. Ist dadurch die Seuche erweislich mitgetheilt worden, so ist die Strafe zu erhöhen, und sie kann alsdann in den schwersten Fällen, namentlich wenn die Übertretung der Gesetze aus Eigennutz oder Bosheit geschehen ist, bis zur Todesstrafe gesteigert werden.".
Erscheinungsdatum: 1831
Anbieter: Antiq. F.-D. Söhn - Medicusbooks.Com, Marburg, Deutschland
Buch
Hannover, den 27. October 1831, Folio, 4 pp. "Königlich Großbritanisch-Hannversches Consistorium. Von Pape" "Die drohende Gefahr der asiatischen Cholera wird die sorgfältigste Aufmerksamkeit und die angestrengsten Mitwirkung des Prediger - und Schullehrerstandes in Anspruch nehmen, und sie auffordern, es zu beweisen, daß die Lehrer des Christenthums auch in der Stunde der Gefahr für das geistige und körperliche Heil der ihnen anvertrauten Gemeinden Sorge zu tragen bereit sind. Ihnen liegt es vorzüglich ob, helfend, tröstend, ermuthigend zu wirken, um die Liebe zu den Brüdern auch in Noth und Tod zu bewähren. Um diese Verpflichtungen, zu deren treuer Erfüllung es keiner Ermunterung bedürfen wird, ans Herz zu legen, und auf solche Fälle aufmerksam zu machen, welche wegen dringlicher Eile höheren Ortes nicht entschieden werden können, werden die nachstehenden Vorschriften und Ratschläge der gesammten Geistlichkeit des Hannöverschen Constitorial Bezirks mitgetheil:" Sehr selten!.