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  • 16,0 x 10,2 cm. Etwas gebräunt und gerichg stockfleckig, leichter Textabklatsch. [SW - Porträt, Portrait, Uwe Jens Lornsen].

  • Lornsen Uwe Jens, 1793-1838

    Verlag: Lornsen Uwe Jens, 1793-1838, 1838

    Anbieter: Hammelburger Antiquariat, Hammelburg, Deutschland

    Bewertung: 4 Sterne, Learn more about seller ratings

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    Hardcover. Zustand: very good. "Die Unions-Verfassung Dänemarks und Schleswigholsteins; eine geschichtlich staatsrechtliche und politische Erörterung von Uwe Lornsen. Nach des Verfassers Tode herausgegeben von Dr. Georg Beseler. Jena, Friedrich Frommann. 1841". 8°, VIII, 524 Seiten, 1 Bll., Anhang 14 Seiten "Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein , Kiel 1839". Orig Einband, gering gebräunt. Hauptorsder friefischen Insel Silt geboren, Sohn des vielversuchten Schiffs [201] capitäns und späteren Rathmannes seiner Landschaft Jürgen Jens Lerensen oder Lorenzen. (Die außerhalb Frieislands übliche Verlegung des Accents der Patronymica bestimmte L. zur Streichung deß e). Zum Seemann bestimmt, aber durch die Zeitverhältnisse gehemmt, entschloß sich L. im 1.8. Lebensjahre zu studiren, besuchte 1811 14 die Tondernsche Bürgerschule, dann die Schleswiger Domschule und bezog Ostern 1816 die Universität, erst Kiel, dann 1818 Jena, hier ein hervorragendes Mitglied der Burschenschaft, mitHeinr. v. Gagern, Wesselhöft u. a. befreundet. 1820 im juristischen Examen bestanden, ging er, an der AukHführung seiner philhellenischen Gedanken vom Vater gehindert, 1821 den damals gewöhnlichen Weg zu einem Amte in den Herzogthümern, nämlich in die oberste der deutschen Lande in Kopenhagen, die schleswigholstein-lauenburgische Kanzlei, in welcher er mit Ernst und Geschick zu steigender Anerkennung seiner Vorgesetzten arbeitete, zugleich aber auch Gelegenheit fand, die Art der Verwaltung der Herzogthümer gründlich kennen zu lernen. Auch als Beamter aber den Idealen der Burschenschaft treu und mitten in der fremden Hauptstadt an den geistigen Bewegungen seines Volkes lebhaft betheiligt, fühlte er sich durch dieJuli-Revolution zur Fassung höherer Lebensziele angeregt und bewarb sich, seiner Kräfte" wohl bewußt und kühn genug um sich zuzutrauen, daß er durch schriftstellerische Thätigkeit für eine größere Sphäre als die Herzogthümer bieten, von Bedeutung werden könne", um die Landvogtei seiner Heimathßinsel, welche die erwüNschte Muße zu geschichtlich-politischen Studien zu bieten schien. Am tmi0. Octbr. 183O erfolgte seine Ernennung, am 17. betrat er in Kiel den heimischen Boden mit der bewußten und ausgesprochenen Hoffnung, sein nachfolgendes Leben werde von einiger Bedeutung für die Herzogthümer werden". Habt Ihr petitionirt?" war sein erstes Wort auf der Landungsbrücke an einen ihn erwartenden Freund; wohlan, so muß es geschehen!" Suchend und gesucht trat er alsbald mit allen geistig oder gesellschaftlich hervorragenden, namentlich auch jüngeren Männern, wie Falck, Hegewisch, Olshausen, Michelsen, Preußer u. a. in den lebhaftesten Verkehr. Ueberall machte seine ganze Persönlichkeit, die hohe Gestalt mit dem edlen lockigen Haupt auf breiter Brust, daß ernst und freundlich leuchtende Auge, der Zauber begeisterter Liebe zum Vaterlande, zur Freiheit und zur Gerechtigkeit einen ungewöhnlichen Eindruck. Auch an Abstoßung fehlte es bei der frischen und selbst ungestümen Unmittelbarkeit seines Wesens nicht. In dem schon so nicht schlummernden Kiel entstand eine nie gekannte Bewegung. Die Kieler regten ihn und durch ihn daß Land auf". Denn am 1. Novbr. legte L. in einer Versammlung von Vertrauensmännern des ganzen Landes unerhört unter den framen Holften" eine kleine Schrift vor, 14 Druckseiten stark, auf Grundlage früherer Studien der skandinavischen Union rasch in Kiel entworfen: Ueber das Verfassungeswerk in Schleswigholstein", welche den Anstoß zu der schleswig-holsteinischen Bewegung und mittelbar auch zur Lösung der deutschen Frage geworden ist. In dieser Schrift fordert L. und dieser kategorische Imperativ an Dänemark so gut wie an seine Landsleute macht ihr Wesen und ihre Bedeutung aus - er fordert in klarer und schlagender Sprache, mit vollettdeter Sachketmtniß, gestützt auf die Bundesacte für Holstein, auf Herkommen und Naturrecht für Schleswig einen gemeinsamen beschließenden Landtag, einen obersten Gerichtshof und einen Staatsrath für beide Herzogthümer, ein R.